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Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe der Stromversorger an die Gemeinde
für die Benutzung der gemeindlichen Grundstücke für Leitungen
für Strom bis zu den Abgabestellen. Der Regelsatz bis zu 25.000 Einwohnern
ist 1,32 Ct/kWh.
Es gibt Gemeinden mit einer sogenannten "Sockellösung", z.B.
für die ersten 5.000 kWh wird eine Konzessionsabgabe von 1,32 Ct/kWh
fällig, für jedes weitere kWh 0,11 Ct.
.
Eine Rückerstattung bei der Sockellösung gibt es nur beim örtlichen
Versorger.
Diese Sockellösung streichen viele Gemeinden! Wir Bauern müssen
die Strommasten aus- und ummähen und sollen dafür noch bezahlen!
Leider melden die Versorger nicht, welche Gemeinde den Sockel abgeschafft
hat. Wir sind auf Ihre Info bezüglich der Gemeinde angewiesen! Bitte
nur kurz als Fax die betroffene Gemeinde melden. Fax-Nr.: 08374/589857
Der Landstrom erwägt eine gerichtliche Klärung zu dieser Abgabe.
Es geht immerhin um1,21 Ct/kWh.
Bei Stromkunden von einer Jahresabnahmemenge über 30.000 kWh beträgt
die Konzessionsabgabe je kWh nur 0,11 Ct.
Landwirten der Gemeinden Bad Grönenbach und Dietmannsried, welche Strommasten
in ihren Feldern stehen haben, wird die Konzessionsabgabe von der Gemeinde
erstattet. Die Konzessionsabgabe ist eine Steuer welche die Gemeinde für
die Durchleitung von Strom auf ihrem Gemeindegebiet erhält. Der Verein
Landstrom empfiehlt nun auch Landwirten anderer Gemeinden, bei ihrer Gemeinde
vorstellig zu werden um gleiches einzufordern!