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Landstrom

Was ist eigentlich die Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe  der Stromversorger an die Gemeinde für die Benutzung der gemeindlichen Grundstücke für Leitungen für Strom bis zu den Abgabestellen. Der Regelsatz bis zu 25.000 Einwohnern ist 1,32 Ct/kWh.

Es gibt Gemeinden mit einer sogenannten "Sockellösung", z.B. für die ersten 5.000 kWh wird eine Konzessionsabgabe von 1,32 Ct/kWh fällig, für jedes weitere kWh 0,11 Ct.
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Eine Rückerstattung bei der Sockellösung gibt es nur beim örtlichen Versorger. 

Diese Sockellösung streichen viele Gemeinden! Wir Bauern müssen die Strommasten aus- und ummähen und sollen dafür noch bezahlen! Leider melden die Versorger nicht, welche Gemeinde den Sockel abgeschafft hat. Wir sind auf Ihre Info bezüglich der Gemeinde angewiesen! Bitte nur kurz als Fax die betroffene Gemeinde melden. Fax-Nr.: 08374/589857
Der Landstrom erwägt eine gerichtliche Klärung zu dieser Abgabe. Es geht immerhin um1,21 Ct/kWh.

Bei Stromkunden von einer Jahresabnahmemenge über 30.000 kWh beträgt die Konzessionsabgabe je kWh nur 0,11 Ct.
Landwirten der Gemeinden Bad Grönenbach und Dietmannsried, welche Strommasten in ihren Feldern stehen haben, wird die Konzessionsabgabe von der Gemeinde erstattet. Die Konzessionsabgabe ist eine Steuer welche die Gemeinde für die Durchleitung von Strom auf ihrem Gemeindegebiet erhält. Der Verein Landstrom empfiehlt nun auch Landwirten anderer Gemeinden, bei ihrer Gemeinde vorstellig zu werden um gleiches einzufordern!